Für Eltern
- Klassenelternbeirat -
In der Regel werden zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres im
Rahmen der Elternabende Klassenelternbeiräte gewählt.
Der Klassenelternbeirat ist das Bindeglied zwischen Elternschaft
und Klassenleitung. Er erhält regelmäßig Informationen über
die die Klasse betreffenden Angelegenheiten und leitet Wünsche
und Sorgen der Elternschaft an die Klassenleitung oder betroffene
Lehrkräfte weiter. Bei Konfliktgesprächen kann der Klassenelternbeirat
auf Wunsch hinzugezogen werden.
Um einen gemeinsamen Informationsaustausch zu gewährleisten,
lädt der Klassenelternbeirat mindestens einmal pro Schulhalbjahr
zur Elternversammlung (Elternabend) ein. Die/Der 1. Vorsitzende
ist zudem stimmberechtigtes Mitglied der Klassenkonferenz
und nimmt ohne Stimmrecht an den Zeugniskonferenzen teil.
Um Kontakte zwischen den Eltern, Kindern und Lehrkräften
zu fördern, können Klassenelternbeiräte Veranstaltungen oder
gemeinsame Aktivitäten initiieren.
Weitergehende Information und Einladungsmuster finden Sie
in der Broschüre „Anregungen und Hinweise für die Gestaltung
von Elternversammlungen“ des Instituts für Qualitätsentwicklung
an Schulen Schleswig-Holstein direkt unter www.iqsh.de
(„Arbeitsfelder/Fort- und Weiterbildung/ Elternangebote“).
Letzte Aktualisierung am:
28.05.2021
(Alle Angaben ohne Gewähr)
|