Das Ministerium sagt hierzu:
Wetterbedingte Schulausfälle
Informieren Sie sich auch bei der Hotline 0800
/ 1827271 über aktuelle Schulausfälle.
Grundsätzlich gilt: Eltern, die für ihr Kind
eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch
die Witterungs- und Straßenverhältnisse befürchten,
können ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig
vom Unterricht abholen.
Abgesehen davon kann bei besonders gefährlichen
Wetterlagen landesweit oder in einigen Regionen
Unterrichtsausfall angeordnet werden. Für diese
Fälle haben wir für Sie eine Hotline (Bandansage)
eingerichtet, die rund um die Uhr unter 0800
/ 1827271 aktuell informiert.
Wichtige Fragen rund um den wetterbedingten
Unterrichtsausfall:
Wie begründet sich Unterrichtsausfall?
Maßgebliches Kriterium bei der Anordnung von
witterungsbedingtem Unterrichtsausfall ist die
Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf dem
Schulweg. Aus diesem Grunde sind die tatsächliche
beziehungsweise die mutmaßliche Befahrbarkeit
der Straßen entscheidungsleitend. Das Bildungsministerium
trifft die Entscheidung über Unterrichtsausfall
bei außergewöhnlichen Witterungs- und Straßenverhältnissen
auf der Grundlage des Erlasses
vom 13. Juli 2011.
Die Anordnung von Unterrichtsausfall erfolgt
im Zweifel für alle Schulen eines Kreisgebietes,
auch wenn nicht überall die Schülerinnen und Schüler
in gleicher Weise gefährdet sind. Für Teile des
Kreisgebietes wird Unterrichtsausfall nur angeordnet,
wenn diese Teile knapp und leicht verständlich
bezeichnet werden können. In den kreisfreien Städten
erfolgt die Anordnung in aller Regel für das gesamte
Stadtgebiet. Für die Nordfriesischen Inseln und
Halligen gilt die jeweils von den Schulen vor
Ort vereinbarte und mit dem Schulamt abgestimmte
Regelung.
Dass regelmäßig das gesamte Kreis- beziehungsweise
Stadtgebiet einbezogen wird, ist mit der besonderen
Situation zu erklären, in der eine Entscheidung
zu treffen ist. Meist muss in der Nacht oder den
frühen Morgenstunden vor Einsetzen des Berufsverkehrs
auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt zur
Verfügung stehenden Erkenntnissen beurteilt werden,
ob der Schulweg in Anbetracht der Witterungsverhältnisse
ohne Gefahr für Leib und Leben zurückgelegt werden
kann. Es bleibt dabei regelmäßig keine Zeit, um
nach einzelnen Gemeinden oder einzelnen Schulen
zu differenzieren und für eine entsprechend differenzierte
Unterrichtung der Öffentlichkeit zu sorgen.
Wer berät das Bildungsministerium?
Die Straßenlage wird insbesondere über das gemeinsame
Lagezentrum im Landespolizeiamt eingeschätzt.
Wie kann sichergestellt werden, dass möglichst
alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern von
einem Unterrichtsausfall informiert werden?
Bitte wählen Sie die Nummer der Hotline (Bandansage)
des Bildungsministeriums unter 0800 1827271 und
informieren sich parallel über die Rundfunkanstalten
und die Homepages der Verkehrsbetriebe.
- www.
autokraft.de
- www.nord-ostsee-bahn.de
Wie wird dafür Sorge getragen, dass Schülerinnen
und Schüler, die diese Info nicht rechtzeitig
erhalten haben und ihre Schule aufgesucht haben,
dort betreut werden?
Für Schülerinnen und Schüler, die bei angeordnetem
Unterrichtsausfall zur Schule kommen, hat die
Schulleitung eine Betreuung mit Lehrkräften durch
schulische Veranstaltungen zu gewährleisten. Diese
Betreuung ist durch die Schulleitung vom regelmäßigen
Schulanfang bis zum regelmäßigen Ende des Unterrichts
beziehungsweise der schulischen Veranstaltungen
sicher zu stellen. Die in der Schule anwesenden
Schülerinnen und Schüler sind in den Schutz der
Gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Das
gilt auch für den Schulweg.
Sofern an Tagen, an denen Unterrichtsausfall
angeordnet worden ist, einzelne - von der Schulleitung
genehmigte - Schulveranstaltungen dennoch stattfinden,
sind die Schülerinnen und Schüler auch im Rahmen
dieser Veranstaltungen (einschließlich Hin- und
Rückweg) unfallversichert. Für Ganztags- und Betreuungsangebote
als schulische Veranstaltungen ist von der Schule
im Einvernehmen mit dem jeweiligen Träger der
Angebote eine Betreuung sicherzustellen.
Was passiert, wenn sich während des Unterrichts
die Witterungs- und Straßenverhältnisse verschlechtern?
Treten während des Unterrichts Witterungs- und
Straßenverhältnisse auf, die eine besondere Gefährdung
der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten
lassen, so entscheidet die Schulleiterin oder
der Schulleiter über eine vorzeitige Beendigung
des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler
werden nur nach Hause entlassen, wenn erwartet
werden kann, dass der Heimweg gesichert ist. Bis
zum Verlassen des Schulgrundstücks sind die Schülerinnen
und Schüler zu beaufsichtigen.
Quelle:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/winterhotline/
Winterhotline.html vom 01.03.2018
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