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Wintereinbruch in Südangeln

01.03.2018
 

In der Nacht zum 28.02.2018 fielen dicke Flocken unaufhaltsam vom Himmel. Innerhalb kurzer Zeit wuchs der Schnee auf Gehwegen und Straßen so hoch, dass viele Eltern für sich die Entscheidung trafen, ihre Kind aus Sicherheitsgründen zu Hause zu behalten.

Einige Kinder kamen in die Schule und erlebten nun zwei Tage in Folge einen ganz ungewöhnlichen Schultag. Zunächst einmal wurde festgestellt, welche Kinder zu uns gekommen waren ‒ und welche Kinder fehlten. Für alle Anwesenden wurden verschiedene Angebote gemacht. Es fand ein Bewegungsangebot in der Sporthalle statt, die Computer und die Betreuung wurde genutzt ‒ und natürlich wurden die Schneemassen auch zum draußen Spielen genutzt.

Oftmals wurde die Frage an die Schule gestellt, wie an solchen Tagen mit dem Schulbesuch umgegangen wird. Zu Ihrer Information leiten wir hier die gültigen Informationen weiter.
 

Das Ministerium sagt hierzu:

Wetterbedingte Schulausfälle

Informieren Sie sich auch bei der Hotline 0800 / 1827271 über aktuelle Schulausfälle.

Grundsätzlich gilt: Eltern, die für ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse befürchten, können ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen.

Abgesehen davon kann bei besonders gefährlichen Wetterlagen landesweit oder in einigen Regionen Unterrichtsausfall angeordnet werden. Für diese Fälle haben wir für Sie eine Hotline (Bandansage) eingerichtet, die rund um die Uhr unter 0800 / 1827271 aktuell informiert.
 

Wichtige Fragen rund um den wetterbedingten Unterrichtsausfall:

Wie begründet sich Unterrichtsausfall?
Maßgebliches Kriterium bei der Anordnung von witterungsbedingtem Unterrichtsausfall ist die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg. Aus diesem Grunde sind die tatsächliche beziehungsweise die mutmaßliche Befahrbarkeit der Straßen entscheidungsleitend. Das Bildungsministerium trifft die Entscheidung über Unterrichtsausfall bei außergewöhnlichen Witterungs- und Straßenverhältnissen auf der Grundlage des Erlasses vom 13. Juli 2011.

Die Anordnung von Unterrichtsausfall erfolgt im Zweifel für alle Schulen eines Kreisgebietes, auch wenn nicht überall die Schülerinnen und Schüler in gleicher Weise gefährdet sind. Für Teile des Kreisgebietes wird Unterrichtsausfall nur angeordnet, wenn diese Teile knapp und leicht verständlich bezeichnet werden können. In den kreisfreien Städten erfolgt die Anordnung in aller Regel für das gesamte Stadtgebiet. Für die Nordfriesischen Inseln und Halligen gilt die jeweils von den Schulen vor Ort vereinbarte und mit dem Schulamt abgestimmte Regelung.

Dass regelmäßig das gesamte Kreis- beziehungsweise Stadtgebiet einbezogen wird, ist mit der besonderen Situation zu erklären, in der eine Entscheidung zu treffen ist. Meist muss in der Nacht oder den frühen Morgenstunden vor Einsetzen des Berufsverkehrs auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Erkenntnissen beurteilt werden, ob der Schulweg in Anbetracht der Witterungsverhältnisse ohne Gefahr für Leib und Leben zurückgelegt werden kann. Es bleibt dabei regelmäßig keine Zeit, um nach einzelnen Gemeinden oder einzelnen Schulen zu differenzieren und für eine entsprechend differenzierte Unterrichtung der Öffentlichkeit zu sorgen.
 

Wer berät das Bildungsministerium?
Die Straßenlage wird insbesondere über das gemeinsame Lagezentrum im Landespolizeiamt eingeschätzt.
 

Wie kann sichergestellt werden, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern von einem Unterrichtsausfall informiert werden?
Bitte wählen Sie die Nummer der Hotline (Bandansage) des Bildungsministeriums unter 0800 1827271 und informieren sich parallel über die Rundfunkanstalten und die Homepages der Verkehrsbetriebe.
- www. autokraft.de
- www.nord-ostsee-bahn.de
 

Wie wird dafür Sorge getragen, dass Schülerinnen und Schüler, die diese Info nicht rechtzeitig erhalten haben und ihre Schule aufgesucht haben, dort betreut werden?
Für Schülerinnen und Schüler, die bei angeordnetem Unterrichtsausfall zur Schule kommen, hat die Schulleitung eine Betreuung mit Lehrkräften durch schulische Veranstaltungen zu gewährleisten. Diese Betreuung ist durch die Schulleitung vom regelmäßigen Schulanfang bis zum regelmäßigen Ende des Unterrichts beziehungsweise der schulischen Veranstaltungen sicher zu stellen. Die in der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler sind in den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Das gilt auch für den Schulweg.

Sofern an Tagen, an denen Unterrichtsausfall angeordnet worden ist, einzelne - von der Schulleitung genehmigte - Schulveranstaltungen dennoch stattfinden, sind die Schülerinnen und Schüler auch im Rahmen dieser Veranstaltungen (einschließlich Hin- und Rückweg) unfallversichert. Für Ganztags- und Betreuungsangebote als schulische Veranstaltungen ist von der Schule im Einvernehmen mit dem jeweiligen Träger der Angebote eine Betreuung sicherzustellen.
 

Was passiert, wenn sich während des Unterrichts die Witterungs- und Straßenverhältnisse verschlechtern?
Treten während des Unterrichts Witterungs- und Straßenverhältnisse auf, die eine besondere Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler werden nur nach Hause entlassen, wenn erwartet werden kann, dass der Heimweg gesichert ist. Bis zum Verlassen des Schulgrundstücks sind die Schülerinnen und Schüler zu beaufsichtigen.

Quelle:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/winterhotline/
Winterhotline.html
vom 01.03.2018

DJ

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Letzte Aktualisierung am:
29.07.2021
 
(Alle Angaben ohne Gewähr)


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