Anschrift Auenwaldschule

 
‒ Corona-Virus ‒

Hinweise für die Eltern

20.04.2020
 

20.04.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, die Schule ist weiterhin auf ministerielle Anordnung hin bis einschließlich 03.05.2020 geschlossen.

Es findet lediglich ein Notbetrieb statt. Bitte melden Sie Ihr Kind spätestens am Vortag bis 15:00 Uhr bei der Klassenlehrerin oder Schulleitung telefonisch oder per Mail (auenwaldschule.gs.schulleitung@online.de) für die Notbetreuung an.

Sie erhalten telefonisch eine Bestätigung über den Betreuungsplatz!

Die Notbetreuung an den Schulen gilt für Kinder bis einschließlich zur 6. Jahrgangsstufe zu den üblichen Zeiten.
 

Die Angebote der Notbetreuung können in Anspruch genommen werden von
 

  1. Eltern, die in einem Bereich arbeiten, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur notwendig ist und keine Alternativbetreuung organisiert werden kann.
    Wer zur kritischen Infrastruktur gehört, finden Sie weiter unten.
     
  2. berufstätigen Alleinerziehenden, die keine Alternativbetreuung organisieren können.
     
  3. Eltern mit Kindern, die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann.
     
  4. Eltern, die selbst an einer Abschlussprüfung teilnehmen für die Dauer der Abschlussprüfung sowie für die Zeit der Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung in der Schule.

WICHTIG!
Bitte melden Sie sich in ihrer Schule, BEVOR Sie ihr Kind zur Notbetreuung bringen. Zur Organisation und Wahrung der Hygieneregeln ist es sehr wichtig, dass Kinder nicht unangekündigt zur Notbetreuung gebracht werden.

Es gelten die „Handlungsempfehlungen zu Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen bei der Durchführung schulischer Abschlussprüfungen insbesondere im Hinblick auf das Coronavirus“ entsprechen. Dabei gilt immer, dass nur solche Personen erfasst sind, deren Tätigkeit für die Kernaufgaben der Infrastruktur relevant ist.

Die betreuungspflichtigen Angehörigen haben dies durch die Angabe ihres Berufes gegenüber der Einrichtung zu dokumentieren.

 

Wer gehört zur kritischen Infrastruktur?

Zu den kritischen Infrastrukturen im Sinne der Verordnung zählen folgende Bereiche:

  1. Energie: Strom-, Gas- und Kraftstoffversorgung gemäß § 2 BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV)
     
  2. Wasser: Öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserbeseitigung gemäß § 3 BSI-KritisV, Gewässerunterhaltung, Betrieb von Entwässerungsanlagen,
     
  3. Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel), einschließlich Zulieferung und Logistik, gemäß § 4 BSI-KritisV,
     
  4. Informationstechnik und Telekommunikation einschließlich der Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze gemäß § 5 BSI-KritisV,
     
  5. Gesundheit: Krankenhäuser, Rettungsdienst, ambulante, stationäre und teilstationäre Pflege, Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore, Sanitätsdienste der Bundeswehr gemäß § 6 BSI-KritisV, sowie die für den ordnungsgemäßen Betrieb einer stationären Pflegeeinrichtung erforderlichen Dienstleistungen (Nahrungsversorgung, Hauswirtschaft, Reinigung),
     
  6. Finanzen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers gemäß § 7 BSI-KritisV,
     
  7. Transport und Verkehr, einschließlich der Logistik für die kritischen Infrastrukturen, öffentlicher Personennahverkehr, gemäß § 8 BSI-KritisV,
     
  8. Entsorgung, insbesondere Abfallentsorgung,
     
  9. Medien und Kultur: Risiko- und Krisenkommunikation,
     
  10. Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, insbesondere Regierung und Parlament, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz, Hochwasserschutz,
     
  11. In Schulen Tätige, soweit diese zur Aufrechterhaltung einer Notbetreuung sowie zur Durchführung der Abschlussprüfungen oder der Vorbereitung auf Abschlussprüfungen eingesetzt werden, Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internatsbetrieb; in Kindertageseinrichtungen Tätige, soweit diese zur Aufrechterhaltung einer Notbetreuung eingesetzt werden, sowie Kindertagespflegepersonen,
     
  12. Leistungsangebote der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, stationäre Gefährdetenhilfe, stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe und ambulante sowie teilstationäre Angebote der Jugendhilfe als notwendige Voraussetzung für die Gewährleistung des Kindeswohls nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch.

Dabei gilt immer, dass nur solche Personen erfasst sind, deren Tätigkeit für die Kernaufgaben der Infrastruktur relevant ist. Die betreuungspflichtigen Angehörigen haben dies durch die Angabe ihres Berufes gegenüber der Einrichtung zu dokumentieren.

 


17.04.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, die Schule ist weiterhin auf ministerielle Anordnung hin bis einschließlich 03.05.2020 geschlossen. Es findet lediglich ein Notbetrieb statt.

Die bisher benannten Kriterien für den Besuch der Notbetreuung gelten weiterhin.

 

Voraussetzung für die Nutzung der Notbetreuung:

  • Bitte melden Sie Ihr Kind spätestens am Vortag bis 15.00 Uhr bei der Klassenlehrerin oder Schulleitung telefonisch oder per Mail (auenwaldschule.gs.schulleitung@online.de) für die Notbetreuung an.
     
  • Sie erhalten telefonisch eine Bestätigung über den Betreuungsplatz!
     
  • Beide Elternteile sind in systemrelevanten Bereichen tätig und eine Betreuung der Kinder ist anders nicht möglich. Dies gilt auch für Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind und ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich tätig ist.
     
  • Alleinerziehende, berufstätige Eltern haben die Möglichkeit die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen.
     
  • Eine schriftliche Bestätigung der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile, bzw. des einen Arbeitgebers bei Alleinerziehenden, über den notwendigen Betreuungsbedarf muss der Schule vorliegen. Eine Vorlage der Arbeitgeberbescheinigung spätestens am Tag der Notbetreuung ist weiterhin notwendig. Ohne Bescheinigung ist die Betreuung Ihres Kindes nicht möglich.
     

    Zu den systemrelevanten Berufen gehören folgende Bereiche:

    • Energie - Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.,
    • Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) - inkl. Zulieferung, Logistik,
    • Finanzen ‒ ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers,
    • Gesundheit ‒ Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
    • Informationstechnik und Telekommunikation ‒ insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze,
    • Medien und Kultur ‒ Risiko- und Krisenkommunikation,
    • Transport und Verkehr ‒ Logistik für die KRITIS, ÖPNV,
    • Wasser und Entsorgung,
    • Staat und Verwaltung ‒ Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie
    • Grundschullehrkräfte, Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internatsbetrieb und in Kindertageseinrichtungen Tätige.

Wir hoffen alle, dass wir auf diesem Wege alle gemeinsam gut durch die derzeitige Situation kommen und wünschen allen Auenwaldlern von Herzen alles Gute.

DJ/MS
 


26.03.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Schule ist weiterhin auf ministerielle Anordnung hin bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen. Es findet lediglich ein Notbetrieb statt.

Die unten (Stand 20.03.2020) benannten Kriterien für den Besuch der Notbetreuung gelten weiterhin.
 

Eine neue wichtige Information ist folgende:
Bitte melden Sie Ihr Kind spätestens am Vortag bis 15.00 Uhr bei der Klassenlehrerin oder Schulleitung telefonisch oder per Mail (auenwaldschule.gs.schulleitung@online.de) für die Notbetreuung an. Eine Vorlage der Arbeitgeberbescheinigung spätestens am Tag der Notbetreuung ist weiterhin notwendig. Ohne Bescheinigung ist die Betreuung Ihres Kindes nicht möglich.
 


20.03.2020

Auf diesem Wege möchten wir Ihnen eine Übersicht über die aktuellen Informationen (Stand 20.03.2020) aus dem Ministerium geben:
 

  • Die Schulen sind angehalten eine Notfallbetreuung anzubieten.
  • Die Notfallbetreuung findet von Montag-Freitag in der Zeit von 07:30 - 13:00 Uhr statt.
  • Auch in den Osterferien findet eine Notfallbetreuung statt.
     

Voraussetzung für die Nutzung der Notfallbetreuung:

  • Die Anmeldung zur Notfallbetreuung muss rechtzeitig erfolgen. Bitte melden Sie den Bedarf bei der Klassenleitung/Schulleitung telefonisch! Sie erhalten telefonisch eine Bestätigung über den Betreuungsplatz!
     
  • Beide Elternteile sind in systemrelevanten Bereichen tätig und eine Betreuung der Kinder ist anders nicht möglich. Dies gilt gleichermaßen für alleinerziehende Eltern. Dies gilt auch für Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind und ein Elternteil in einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung bzw. in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist.
     
  • Eine schriftliche Bestätigung der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile, bzw. des einen Arbeitgebers bei Alleinerziehenden, über den notwendigen Betreuungsbedarf muss der Schule vorliegen.
     

    Zu den systemrelevanten Berufen gehören folgende Bereiche:

    • Energie - Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.,
       
    • Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) - inkl. Zulieferung, Logistik,
       
    • Finanzen - ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers,
       
    • Gesundheit - Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
       
    • Informationstechnik und Telekommunikation - insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze,
       
    • Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation,
       
    • Transport und Verkehr - Logistik für die KRITIS, ÖPNV,
       
    • Wasser und Entsorgung,
       
    • Staat und Verwaltung - Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie
       
    • Grundschullehrkräfte, Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internatsbetrieb und in Kindertageseinrichtungen Tätige.
       

Wir hoffen alle, dass wir auf diesem Wege alle gemeinsam gut durch die derzeitige Situation kommen und wünschen allen Auenwaldlern von Herzen alles Gute.

DJ / MS

 

 

 
Letzte Aktualisierung am:
08.06.2021
 
(Alle Angaben ohne Gewähr)


Jahreskalender
Zeit in Deutschland


Startseite

Wir über uns

Schulprofil

Schulzeiten

Termine

Ferien

Schuljahr(e)
Archiv: Schuljahre

Presse

Kontakt

Impressum, disclaimer, Datenschutzerklärung

Für Eltern

 

FiSch (Familie in Schule)

SIS (Seniorpartner in School)

 

Förderverein Auenwaldschule Grundschule Böklund e.V.

 

Auenwaldschule Gemeinschaftsschule

 

Offene Ganztagsschule

 

Amt Südangeln