|  Für Eltern
- Klassenelternbeirat -
 In der Regel werden zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres im 
                    Rahmen der Elternabende Klassenelternbeiräte gewählt. Der Klassenelternbeirat ist das Bindeglied zwischen Elternschaft 
                    und Klassenleitung. Er erhält regelmäßig Informationen über 
                    die die Klasse betreffenden Angelegenheiten und leitet Wünsche 
                    und Sorgen der Elternschaft an die Klassenleitung oder betroffene 
                    Lehrkräfte weiter. Bei Konfliktgesprächen kann der Klassenelternbeirat 
                    auf Wunsch hinzugezogen werden. Um einen gemeinsamen Informationsaustausch zu gewährleisten, 
                    lädt der Klassenelternbeirat mindestens einmal pro Schulhalbjahr 
                    zur Elternversammlung (Elternabend) ein. Die/Der 1. Vorsitzende 
                    ist zudem stimmberechtigtes Mitglied der Klassenkonferenz 
                    und nimmt ohne Stimmrecht an den Zeugniskonferenzen teil. Um Kontakte zwischen den Eltern, Kindern und Lehrkräften 
                    zu fördern, können Klassenelternbeiräte Veranstaltungen oder 
                    gemeinsame Aktivitäten initiieren. Weitergehende Information und Einladungsmuster finden Sie 
                    in der Broschüre „Anregungen und Hinweise für die Gestaltung 
                    von Elternversammlungen“ des Instituts für Qualitätsentwicklung 
                    an Schulen Schleswig-Holstein direkt unter www.iqsh.de 
                    („Arbeitsfelder/Fort- und Weiterbildung/ Elternangebote“).  Letzte Aktualisierung am:
 28.05.2021
 
 (Alle Angaben ohne Gewähr)
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